Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet ganz allgemein, dass Gegenstände, Medien und Gebäude so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderung oder anderen Einschränkungen genutzt werden können. Im Zusammenhang mit dem Internet verwendet man häufig den englischen Begriff Accessibility.

Wem hilft Barrierefreiheit besonders?

Die folgenden Personengruppen können am Geschehen im Internet besser oder überhaupt erst teilnehmen, weil es barrierefreie Webseiten gibt:

  • Blinde und sehbehinderte Menschen
  • Gehörlose Menschen
  • Menschen, die ihre Bewegungen nicht richtig kontrollieren können
  • Menschen mit Leseschwäche oder geringer Schulbildung
  • Menschen mit Konzentrationsproblemen
  • Menschen mit alten Computern und langsamen Internetverbindungen
  • Menschen, die mit dem Handy oder Smartphone surfen

Wodurch wird eine Webseite barrierefrei?

Wichtige Eigenschaften, über die eine barrierefreie Webseite verfügen sollte, sind:

  • Die Bilder werden mit alternativem Text beschrieben.
  • Text- und Webseitengröße können vom Benutzer an seine Bedürfnisse angepasst werden.
  • Die Webseite wird mit Hilfsmitteln wie Screenreadern korrekt wiedergegeben.
  • Die Webseite kann über die Tastatur bedient werden.
  • Der Text ist gut lesbar und leicht verständlich.
  • Elemente, die Anfälle erzeugen können (z. B. schnelles Blinken), werden vermieden.

Gesetzeslage - BITV und WCAG

Seit dem 01.05.2002 ist in Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Danach müssen Bundesbehörden und Behörden, die Bundesrecht ausführen, ihre Internet- und Intranetauftritte barrierefrei gestalten. Darum wurde im Juli desselben Jahres die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) erlassen. Sie orientiert sich an der Richtlinie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C).

Gewerbliche Betreiber von Webseiten sind noch nicht dazu verpflichtet, ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Es ist aber ein feiner Zug, wenn sie es trotzdem tun.